Schülerarbeitsstunden
7. - 10. Jahrgang: jeweils 3 Wochenstunden gleichmäßig auf die Woche verteilt;
im Kerngruppenverband; 7. u. 8. Jahrgang: in der Regel erteilt durch den Kerngruppenleiter - wenn möglich in Zusammenarbeit mit
der der Klasse zugeordneten Erzieherin; in der Regel keine inhaltliche Zuordnung bzw. Schwerpunktsetzung, sondern allgemeine
Hausaufgabenanfertigung und Unterstützung im Einüben von Arbeitstechniken und -methoden.
9. u. 10. Jahrgang: erteilt durch Kerngruppenleiter (3 Wochenstunden) und in der KG
unterrichtende Fachlehrer (0 bis 2 Std.), teilweise in Zusammenarbeit
mit mit dem der KG zugeordneten Erzieher; Einsatz von Fachlehrern und Erzieher/innen richten sich nach deren Verfügbarkeit;
bei Erteilung durch Fachlehrer (meist LDU-Fach) sind Schwerpunkte des jeweiligen Faches möglich